Recht auf Wohnen im Kanton Basel-Stadt

Seitenkontext

Recht auf Wohnen im Kanton Basel-Stadt

Publiziert: 05.06.2025 / Geändert: 05.06.2025
Das Recht auf Wohnen wurde 2018 mittels einer Volksinitiative in die Verfassung des Kantons Basel-Stadt aufgenommen. Durch konkrete Umsetzungsmassnahmen wird neuer, preisgünstiger Wohnraum geschaffen.
Flags of all the Swiss cantons hang in front of a building on a sunny day.

Die Verfassung des Kantons Basel-Stadt gewährleistet seit 2020 das Recht auf Wohnen. Ebenfalls in der Verfassung verankert ist die Verpflichtung des Kantons, notwendige Massnahmen zur Sicherung des Rechts zu treffen (Art. 11 Abs. 2 lit. c KV-BS).

Damit setzt Basel-Stadt konkret das Recht auf Wohnen aus dem UNO-Pakt I (Art. 11 Abs. 1) um, das in der Allgemeinen Bemerkung Nr. 4  konkretisiert ist.

Geschichte des Grundrechts

Aufgrund der steigenden Zahl von wohnungslosen Personen und der stetig steigenden Mietpreise forderte der Verein «Schwarzer Peter» 2014 mit einer Petition wirksame Massnahmen gegen die Wohnungsnot im Kanton Basel-Stadt.

2016 lancierte dann der Verein «Recht auf Wohnen» die gleichnamige kantonale Volksinitiative, die 2018 vom Stimmvolk angenommen wurde. Damit wurde das Recht auf Wohnen samt Verpflichtung zu Umsetzungsmassnahmen in der Kantonsverfassung verankert.

Auswirkungen im Alltag

Zur Umsetzung der Initiative «Recht auf Wohnen» präsentierte der Regierungsrat 2020 ein Massnahmenpaket. Der Anteil an Genossenschaftswohnungen, günstigen Wohnungen der öffentlichen Hand und Wohnungen der Stiftung Wohnraum Basel sollte bis 2050 von 13.5 auf 25 % erhöht werden. Unter anderem sollen dafür durch ein gross angelegtes Wohnbauprogramm, 1000 preisgünstige kommunale Wohnungen entstehen.

Gemäss der Staatskanzlei Basel-Stadt vermietet die neu gegründete Stiftung Wohnraum Basel heute über 130 preisgünstige Wohnungen. 90 der 1000 Wohnungen des Wohnbauprogramms konnten Stand heute gebaut werden. Das Angebot an genossenschaftlichem Wohnraum wurde durch 500 neue Genossenschaftswohnungen ausgeweitet. Gemeinsam mit der Heilsarmee wurde das Projekt «Housing First» umgesetzt. Wohnungslosen Personen wird dabei eine unbefristete Mietwohnung als Basis zur nachhaltigen Überwindung von Notlagen angeboten. Rund 30 Personen konnten bisher davon profitieren. Trotz dieser Entwicklungen bezeichnet die Staatskanzlei die Erreichung der Zielwerte bis 2050 als «ambitioniert».

Manuela Jeker und Lyn Huber, Gassenarbeiterinnen und Co-Geschäftsleiterinnen des Vereins für Gassenarbeit «Schwarzer Peter», blicken differenziert auf die Entwicklungen. Anhand der zahlreichen Personen, die noch immer die Meldeadressen des Vereins1 nutzen, stellen sie «nach wie vor einen Mangel an bezahlbarem und zugänglichem Wohnraum» fest. Dennoch anerkennen sie die Bemühungen des Kantons, insbesondere das Projekt «Housing First». Ihr Fazit sieben Jahre nach der Annahme der Verfassungsinitiative zum Recht auf Wohnen: «Es lohnt sich, für ein solches Grundrecht zu kämpfen, um sich fortlaufend darauf beziehen zu können, den anhaltenden Missstand aufzuzeigen und unsere Forderung immer wieder zu verdeutlichen».

Transkantonale Wirkung

Neben Basel-Stadt kennen auch Basel-Land, Genf und Jura das Recht auf Wohnen. Das umfangreiche Massnahmenpaket von Basel-Stadt ist jedoch einzigartig in Umfang und Tragweite und könnte Impulse für weitere kantonale oder nationale Entwicklungen setzen.

  1. Menschen, die über keine eigene Wohnadresse verfügen, können eine der Meldeadressen des Vereins Schwarzer Peter verwenden.

Sie wurden auf das neue Informationsportal über Menschenrechte in der Schweiz weitergeleitet

Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

Viel Vergnügen bei der Navigation!

Sie wurden auf das neue Informationsportal über Menschenrechte in der Schweiz weitergeleitet

Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

Viel Vergnügen bei der Navigation!